Samstag, 18. Mai 2024

Unternehmensprofil der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Ludwigstraße 23
80539 München
Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof hat unter der Regent­schaft von König Ludwig II. am 1. Oktober 1879 seine Tätigkeit auf­genommen. Bis zu der Errichtung der sechs erst­instanzlichen Verwaltungs­gerichte nach dem Zweiten Weltkrieg war der Verwaltungs­gerichtshof die einzige von der Verwal­tung institutionell getrennte und mit der Garantie richter­licher Unabhängig­keit ausgestattete Rechts­schutz­instanz für verwaltungs­rechtliche Streitig­keiten in Bayern. Als bayerische Besonder­heit ist bis heute bestehen geblieben, dass der Verwaltungs­gerichts­hof (wie auch die Ver­waltungs­gerichte) dem Geschäfts­bereich des Innen­ministeriums, und nicht wie in den anderen Bundes­ländern dem Justiz­ressort, zugeordnet ist. Dies sichert, dass die Richter­stellen im Interesse aller Verfahrens­beteiligter mit Juristen besetzt sind, die auch in der Verwal­tung erfahren sind.

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